Kosten


Kosten

 

 

Keine Kosten für das Erstgespräch mit uns

Das Erstgespräch (Vorgespräch), das Sie mit uns führen, ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

Auf diese Weise können die Eckpunkte eines Mediationsverfahrens individuell besprochen werden, ohne dass hierdurch bereits Kosten ausgelöst werden. Am Ende des Erstgesprächs bekommen Sie von uns in der Regel eine konkrete Kostenschätzung. Anschließend können Sie dann auf der Grundlage der mit uns im Erstgespräch geklärten Rahmenbedingungen entscheiden, ob das Mediationsverfahren in Ihrem Fall das Richtige ist. Erst wenn Sie sich entschieden haben, die Mediation bzw. Wirtschaftsmediation mit uns durchzuführen und die eigentliche Mediation beginnt, wird diese bei uns kostenpflichtig.

Kosten des Mediationsverfahrens

Im Regelfall rechnen wir unsere Leistungen als Mediator/Wirtschaftsmediator nach Stunden- oder Tagessätzen ab, die wir Ihnen im oder nach dem Vorgespräch vorab benennen. In Einzelfällen sind aber auch andere Vergütungsvereinbarungen denkbar. Letztlich ist dies -wie so- oft Vereinbarungssache.

Wer trägt die Kosten

Oft werden die Kosten des Mediationsverfahrens von den Mediationsparteien (Medianten) zu gleichen Teilen getragen. Es kommt aber auch häufig vor, dass eine hiervon abweichende Kostenaufteilung gewollt ist. Sollten Sie im Vorfeld noch nicht klären können, wer von Ihnen die Kosten der Mediation/Wirtschaftsmediation zu welchem Anteil tragen wird, so würden wir dies in unserer ersten gemeinsamen Zusammenkunft zum Thema machen und dies zu Beginn mit allen Beteiligten klären. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, so ist es möglich, dass Ihre Versicherung einen Teil Ihrer Kosten übernimmt. Dies sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären. Die Zahl der Rechtsschutzversicherungen, die sich an den Kosten einer Mediation bzw. Wirtschaftsmediation beteiligen, nimmt stetig zu.

Kostenvergleich Mediation zu anderen Konfliktlösungsverfahren

a) Verfahrenskosten

Mit einem rechtskräftigen Urteil eines Gerichts oder mit einem letztlichen Schiedsspruch in einem Schiedsgerichtsverfahren werden Konflikte zwar entschieden, aber häufig nicht dauerhaft gelöst. Demgegenüber zielt die Mediation bzw. Wirtschaftsmediation von vorneherein auf eine nachhaltige Lösung des Konflikts ohne explizite Gewinner und Verlierer ab. Insofern „hinkt“ der Vergleich zwischen einem Mediationsverfahren und einem Gerichtsverfahren oder einem Schiedsgerichtsverfahren natürlich. Unabhängig hiervon gibt Ihnen die nachfolgende Gegenüberstellung einen groben Anhaltspunkt über die geschätzten ungefähren Kosten der verschiedenen Verfahren (in €):

Gegenstandswert Gericht* Schiedsgericht** Mediation
50.000 7.500 / 16.200 12.400 4.000 (2 Tage)
500.000 27.500 / 59.600 46.600 8.000 (4 Tage)
5.000.000 143.000 / 316.000 171.700 32.000 (8 Tage)***
20.000.000 529.800 / 1.170.000 254.200 32.000 (8 Tage)***

* erster Wert für I. Instanz, zweiter Wert für I. und II. Instanz
** Verfahrenskosten der DIS für Dreier-Schiedsgericht
*** Wegen des größeren Umfangs des Verfahrens wird hier die Beteiligung von 2 Mediatoren unterstellt

Die aufgeführten Beträge sind gerundet, ohne USt und auch ohne etwaige Gutachtenkosten. Die Gerichtskosten sind nach dem „GKG“ (Gerichtskostengesetz) und „RVG“ (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens sind der Kostentabelle der „DIS“ (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.) entnommen. Den aufgeführten Kosten der Mediation/Wirtschaftsmediation liegt beispielhaft ein Tagessatz von 2.000 € pro Mediator/Wirtschaftsmediator zugrunde.  

b) Interne Kosten

In den Verfahrenskosten nicht berücksichtigt sind die „internen Kosten“ der Verfahrensbeteiligten. Bei einem Gerichtsverfahren werden sich die Beteiligten oft mehrere Monate mit der Angelegenheit zu beschäftigen haben und in aller Regel mindestens einmal an einem Gerichtstermin teilnehmen müssen. Im Regelfall machen mehrere Instanzen und/oder ein Beweisverfahren mehrere Gerichtstermine erforderlich. Man rechnet damit, dass die internen Kosten für ein Gerichtsverfahren und ebenso für ein Schiedsgerichtsverfahren mindestens doppelt so hoch sind wie bei einem Mediationsverfahren. Dies wird plausibel, wenn man sich zum Beispiel die Statistik des „Statistischen Bundesamtes“ über die durchschnittliche Dauer eines Rechtsstreits vor Augen führt:

Verfahren vor dem Instanz Durchschnittliche Verfahrensdauer
Amtsgericht I. 7,0 Monate
Landgericht II. weitere 17,1 Monate
Landgericht I. 13,4 Monate
Oberlandesgericht II. weitere 8,2 Monate

Quelle: Statistisches Bundesamt, bezogen auf das Jahr 2011
(Fachserie 10, Reihe 2.1 vom 14.08.2012)

c) Konfliktkosten im Falle des „Aussitzens“

Es ist nur selten preiswerter, einen Konflikt „auszusitzen“. Dadurch entstehen Konfliktkosten vor allem im Zusammenhang mit den eigenen Mitarbeitern und deren Zusammenarbeit. Konflikte können bei Mitarbeitern z.B. zu Bearbeitungsfehlern sowie kontraproduktivem Verhalten führen, aber auch zu Krankheitskosten, Kosten wegen einer größeren Mitarbeiterfluktuation und im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen, Sanktionen etc. Hinzu kommen Belastungen anderer Art wie z.B. seelische Belastungen, innere Kündigungen, häusliche Auseinandersetzungen.

Darüber hinaus können weitere Konfliktkosten im Verhältnis zu Geschäftspartnern entstehen. Hierzu zählen z.B. Projektabbrüche, das Abwandern von Kunden, entgehende Aufträge, Mehraufwand bei Gewährleistung und Wiederherstellen von Kundenzufriedenheit etc.

Für den unternehmerischen Bereich liegen inzwischen mehrere Studien vor, die belegen, dass Konfliktkosten einen erheblichen Anteil der unternehmerischen Kosten darstellen. In einer von der Österreichischen Wirtschaftskammer veröffentlichten Studie aus dem Jahr 2006 geht hervor, dass nach den Angaben der befragten Unternehmen die Konfliktkosten an den Unternehmenskosten einen Anteil von durchschnittlich ca. 19,1 % ausmachen (Arbeitsgruppe Konfliktkosten, „Neue Wege der Ergebnisverbesserung - Qualitative Studie zur betriebswirtschaftlichen Erfassung von Konfliktkosten“  www.wkw.at/docextern/ubit/wirtschaftsmediatoren/studie_konfliktkosten.pdf).

Eine „Konfliktkostenstudie“, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG in Zusammenarbeit mit der Hochschule Regensburg und der Berner Fachhochschule im Jahr 2009 bezogen auf deutsche Industrieunternehmen erstellt wurde, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis (KPMG, „Konfliktkostenstudie – Die Kosten von Reibungsverlusten in Industrieunternehmen“). In ihrer „Konfliktkostenstudie II“ aus dem Jahre 2012 hat die KPMG gemeinsam mit der Unternehmerschaft Düsseldorf und Umgebung e.V. die innerbetrieblichen Konfliktkosten weiter analysiert. Dort werden sechs reale anonymisierte Konfliktfälle aus verschiedenen deutschen Unternehmen mit nachgewiesenen Konfliktkosten von 60.000 bis 3.000.000 Euro pro Jahr geschildert (KPMG, „Best Practice Konflikt(kosten)-Management 2012“). Beide Studien können unter www.kpmg.de/Publikationen) heruntergeladen werden.

Nach dem Ergebnis dieser Studien ist ein „Aussitzen“ von Konflikten (auch) unter Kosten-Gesichtspunkten häufig die schlechteste Lösung.

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