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Fallbeispiele

Viele Konflikte lassen sich besser durch eine Mediation/Wirtschaftsmediation als in einem Gerichtsprozess lösen. Aus unterschiedlichen Bereichen möchten wir Ihnen hierzu einige Fallbeispiele vorstellen:


Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftswelt

Beispiel 1.1:

Streit um Geschäftspolitik

Herr Dorweiler und Herr Adenau sind Gründer und gleichberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer der Dorade GmbH, Köln. Herr Dorweiler ist deutlich offensiver in dessen Geschäftspolitik als der eher konservative Herr Adenau. Weil Herr Dorweiler die Bedenken von Herrn Adenau fürchtete, hat er seine Alleinvertretungsmacht ausgenutzt und ‑entgegen allen internen Absprachen‑ mehrere risikobehaftete Geschäfte ohne Information von Herrn Adenau abgeschlossen. Insgesamt konnten diese Geschäfte auch gewinnbringend abgewickelt werden. Herr Dorweiler ist stolz auf seinen unternehmerischen Erfolg. Herr Adenau fühlt sich hintergangen und sorgt sich um die Zukunft des Unternehmens, wenn weiterhin an ihm vorbei nicht abgestimmte Risiko-Geschäfte abgeschlossen werden sollten. Herr Dorweiler fühlt sich trotz des unbestrittenen Erfolgs seiner jüngsten Risiko-Geschäfte mit seinem unternehmerischen Geschick nicht richtig gewürdigt.

Zur Lösung solcher Auseinandersetzungen über die Geschäftspolitik eignet sich die Wirtschaftsmediation besonders gut.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Beispiel 1.2:

Wer übernimmt das Familienunternehmen

Frau Maler war unumstrittene Mehrheitsgesellschafterin und Allein-Geschäftsführerin des sehr erfolgreichen Familien-Unternehmens „Maler GmbH & Co. KG". Nach ihrem plötzlichen Tod hinterlässt sie die beiden Söhne Florian und Daniel. Ein Testament wurde von Frau Maler nicht errichtet. Florian hat BWL studiert und ist seit 8 Jahren erfolgreich in einem Unternehmensberatungs-Unternehmen tätig. Daniel hat in der „Maler GmbH & Co. KG“ seine Ausbildung bis zum Meister gemacht und gehört seit 6 Jahren dem erweiterten Leitungsstab der „Maler GmbH & Co. KG“ an. Florian möchte aufgrund seines BWL-Studiums und seiner Erfahrung in der Unternehmensberatung die alleinige Geschäftsführung von dessen Mutter übernehmen und die Fachkenntnisse seines Bruders Daniel weiterhin im erweiterten Leitungsstab nutzen. Leitungsfähigkeit traut er seinem Bruder Daniel nicht zu. Nach Auffassung von Daniel kann Florian weder mit Mitarbeitern noch mit Geld umgehen. Daniel möchte deshalb das Unternehmen alleine übernehmen und Florian in Raten über die kommenden 5 Jahre auszahlen.

Die Wirtschaftsmediation ist gerade auch für derartige Auseinandersetzungen gut geeignet.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation"

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Beispiel 1.3:

Streit unter Unternehmensnachfolgern

  Der Witwer Günther Hagen ist 67 Jahre alt und alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der „Hagen GmbH“, Bonn. In seinem Betrieb arbeiten seit Jahren als leitende Angestellte seine beiden einzigen Kinder, Manfred und Monika. Aufgrund eines Autounfalls verstirbt Wilfried Hagen, und zwar ohne ein Testament. Manfred und Monika haben unterschiedliche Auffassungen, wie das Unternehmen künftig fortgeführt werden soll. Manfred Hagen möchte das Unternehmen so schnell wie möglich ausbauen und auf neue Geschäftsbereiche ausdehnen, um so zu wachsen und wettbewerbsfähig zu werden. In seinem Bekanntenkreis hat er bereits stolz berichtet, wie er das Unternehmen aus dem Mittelstand heraus zu einem Großunternehmen entwickeln wird. Monika Hagen möchte die konservative Geschäftspolitik des Vaters fortführen. Das bedeutet für sie, sich mit dem Unternehmen auf dessen Kerngeschäft zu konzentrieren und keine zusätzlichen Risiken einzugehen. Außerdem hat Monika Hagen zusammen mit ihrem Mann gerade ein Einfamilienhaus gekauft und hat Sorge, dass sie andernfalls unter Umständen die hohen Fremdfinanzierungsraten nicht mehr zahlen können wird. Manfred und Monika Hagen haben es bisher nicht geschafft, sich auf eine Unternehmensnachfolge und Geschäftspolitik zu einigen.

Da sie ihren Konflikt möglichst schnell und nicht öffentlich lösen wollen, bietet sich eine Wirtschftsmediation an.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Beispiel 1.4:

Streit nach Insolvenz des Auftraggebers

Die Fa. Chembo AG, mit Sitz in Köln, hat sich dazu entschieden, für 9,8 Mio € eine neue Produktionsanlage zu installieren. Für einen solchen Anlagenbau ist die Firma ProChem Weltmarktführer. ProChem ist außerdem Inhaber entscheidender Patente auf solche Produktionsanlagen. Nachdem die neue Produktionsanlage zu ca. 90 % fertiggestellt ist, wird die Fa. ProChem in einem parallel abgewickelten Großauftrag Opfer von der Insolvenz des dortigen Auftraggebers. Es kommt deshalb bei ProChem zu Zahlungsausfällen in zweistelliger Millionenhöhe. ProChem kann nun nur noch einen kleinen Mitarbeiterstab bezahlen und hat sich deshalb entschlossen, das Großprojekt der Fa. Chembo fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und darüber hinaus einen Großteil von den eigenen Mitarbeitern zu entlassen. Chembo hat bereits 8,4 Mio € bei ProChem anbezahlt. Eine Fertigstellung dieser Anlage ist mit einem Konkurrenten der ProChem nicht möglich, da Chembo aus Wettbewerbsgründen keinem Konkurrenten der ProChem Zugang zu den dort bereits verbauten technischen Einheiten verschaffen kann, für die ProChem die Patentrechte hat. Dieses technische Know-how ist Basis für deren Weltmarktführerschaft. Chembo müsste also die bisherige Anlage abreißen sowie mit einem Konkurrenten einen Neubau errichten. Damit verlöre Chembo nicht nur Investitionen in dann zweistelliger Millionenhöhe, sondern auch noch ca. 2-3 Jahre Zeit. Dieser Zeitverlust würde vermutlich zu noch höheren Schäden führen.

Die Wirtschaftsmediation ist in einem solchen Fall auch deshalb besonders geeignet, weil Wirtschaftsmediationen regelmäßig in einer deutlich kürzeren Zeit zu einem Ergebnis führen als zum Beispiel Gerichts- oder Schiedsverfahren.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Arbeitswelt

Beispiel 2.1:

Einsparungen bei Mitarbeitern

Das Unternehmen „HoGa GmbH & Co. KG“, mit Sitz in Köln, hat 19 Verkaufsfilialen und 73 Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind 4 Ebenen zugeordnet. Unter den Geschäftsführern arbeiten die Filialleiter, darunter die Abteilungsleiter und darunter die Filial-Mitarbeiter. Seit einiger Zeit schreibt das Unternehmen „rote Zahlen“. Die Banken drängen darauf, Einsparungen vorzunehmen und in diesem Rahmen die Abteilungsleiter zu Filial-Mitarbeitern herabzustufen. Der Betriebsrat verweigert jedoch dazu dessen Zustimmung. Daraufhin drohen die Banken mit einer Kürzung der Kreditlinie. Eine Kürzung der Kreditlinie würde jedoch das Unternehmen vermutlich in die Insolvenz treiben. Weitere Kündigungen sind nicht möglich, ohne Filialen und damit auch eine Marktposition aufzugeben, aufgrund derer im Einkauf hohe Rabatte heraus verhandelt wurden. Im Falle einer Insolvenz würden alle Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle verlieren, die Bank müsste die entsprechenden Kredite abschreiben und die Unternehmer verlören mit dem Unternehmen ihr gesamtes Vermögen. Um dies zu verhindern, benötigen die Parteien eine kostengünstige und vor allem auch eine schnelle Lösung, die möglichst von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Dazu bietet sich eine Wirtschaftsmediation an.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Beispiel 2.2:

Innerbetrieblicher Kompetenzstreit

Das Produktionsunternehmen „Mander & Sohn GmbH & Co. KG", mit Sitz in Bonn, verabschiedete den verdienten Abteilungsleiter, Herrn Donat, in den Ruhestand. Der Nachfolger, Herr Meinke, ist Betriebswirt. Unter ihm arbeitet als Meister, Herr Baum. Herr Meinke hat zur Optimierung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse diverse Änderungen eingeführt. Herr Baum fühlt sich bei diesen Veränderungen als fachlich verantwortlicher Meister übergangen. Er vertritt die Auffassung, dass alle vorgeschlagenen Änderungen nicht umsetzbar sind. Gegenüber Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern macht er seinem Unmut über diese Änderungen immer wieder lautstark Luft. Herr Meinke fühlt sich dadurch in seiner Position als Abteilungsleiter beschädigt und betreibt offen die Kündigung von Herrn Baum. Die Auseinandersetzungen haben ein Ausmaß angenommen, aufgrund dessen die Produktivität des Unternehmens deutlich zurückgeht. Der Geschäftsführer sucht dringend eine Lösung und wendet sich deshalb an einen Wirtschaftsmediator.

Für innerbetriebliche Konflikte kann sehr häufig mit der Wirtschaftsmediation eine nachhaltig Lösung erarbeitet werden.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Beispiel 2.3:

Zusammenlegung zweier Abteilungen

  Die Firma "KaPa Karton und Papier GmbH", Köln, hat insgesamt zwei Vertriebsabteilungen, und zwar eine „Vertriebsabteilung Europa“ und eine weitere Vertriebsabteilung, die für das außereuropäische Geschäft zuständig ist und sich „Vertriebsabteilung Welt“ nennt. Inzwischen wird ein so großer Anteil des Umsatzes „online“ erzielt, dass diese beiden Vertriebsabteilungen zusammengelegt werden sollen. Die Leiter der beiden Vertriebsabteilungen sind aber nicht gut aufeinander zu sprechen. Herr Rother beansprucht als Leiter von der „Vertriebsabteilung Welt“ wegen seiner Kenntnis von fremden Kulturen und Fremdsprachen die Gesamtleitung Vertrieb. Herr Blum ist Leiter von der „Vertriebsabteilung Europa“ und will keinesfalls unter Herrn Rother arbeiten. Er beansprucht ebenfalls die Gesamt-Vertriebsleitung, weil der meiste Umsatz in Europa erzielt wird. Die Mitarbeiter werden inzwischen in den Konflikt hereingezogen, so dass sich das Klima, aber auch die Arbeitseffektivität, stark verschlechtert.

In einem solchen Fall kann eine Wirtschaftsmediation zu einer nachhaltigen sowie schnellen Lösung des Konflikts führen.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Beispiel 2.4:

Mobbing

Monika Busch ist in Bonn seit 16 Monaten neu bei der Versicherungsgesellschaft „Care 4U GmbH & Co. KG“, mit Sitz in Bergisch Gladbach, als Sachbearbeiterin in der Abteilung „Sachversicherungen“ angestellt. Sie verfügt über Spezialkenntnisse, auf die das Unternehmen nicht so ohne weiteres verzichten kann. Frau Busch lispelt stark. Zwei andere Sachbearbeiter, die fachlich nicht so unverzichtbar sind, fühlten sich dadurch angestachelt, dieses Lispeln immer wieder nachzuahmen und sich darüber lustig zu machen. Zunächst haben sie sich gar nicht so viel dabei gedacht. Frau Busch bekam dies allerdings recht schnell mit und ihr ohnehin nicht sehr stark ausgeprägtes Selbstbewusstsein wurde dadurch weiter in Mitleidenschaft gezogen. Als Frau Busch einen Fehler machte, reichte ihr Selbstbewusstsein nicht mehr, um diesen Fehler auch offen einzugestehen. Dies wurde ihr von den anderen Sachbearbeitern übel genommen. Es wird von ihnen seitdem jede Gelegenheit wahrgenommen, um Frau Busch das Leben im Unternehmen schwer zu machen. Über ihren Sprachfehler wird inzwischen ziemlich offen gewitzelt und gelacht. Die Situation belastet Frau Busch inzwischen so stark, dass sie immer wieder krankheitsbedingt ausfällt. Dies erbost die anderen Sachbearbeiter zusätzlich, weil sie deren Arbeitsausfall auffangen müssen. In ihren vorherigen Anstellungsverhältnissen galt Frau Busch immer als hilfsbereite, engagierte und gute Mitarbeiterin, die auch für Leitungsaufgaben in Betracht gezogen worden war.

Solche Konflikte lassen sich besonders gut im Rahmen einer Mediation bzw. Wirtschaftsmediation lösen.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Bauen

Beispiel 3.:

Minderung wegen Baumängel

Das Bauunternehmen „Bau & Gut GmbH", Frechen, wurde von Herrn Kamp damit beauftragt, als Generalunternehmer ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Dessen Fertigstellung war für den 31.03.2021 vereinbart. Die Bauarbeiten konnten aber erst am 15.06.2021 fertig gestellt werden. Herr Kamp macht eine Minderung von insgesamt 116.900,- € geltend. Er behauptet, dass noch 17 Mängel vorliegen würden, für die er eine Minderung des Festpreises geltend machen könne. Zudem stützt er seinen Minderungsanspruch auf den Schaden, der durch die verspätete Fertigstellung entstanden sei. Die „Bau & Gut GmbH“ führt demgegenüber an, dass die Verspätung durch die ständigen Zusatz- und Änderungsaufträge verursacht wurden, die Herr Kamp erteilt habe. Von den behaupteten 17 Mängeln würden nur 3 kleinere Mängel tatsächlich bestehen. Außerdem stünde der „Bau & Gut GmbH“ aufgrund der Zusatz- und Änderungsaufträge eine zusätzliche Vergütung von 71.900,- € zu. Die „Bau & Gut GmbH“ hat wegen der eskalierenden Auseinandersetzung kurz vor Fertigstellung des Mehrfamilienhauses alle weiteren Arbeiten auf der Baustelle eingestellt. Die Meinungsverschiedenheit droht zu einem langjährigen Rechtsstreit auszuarten. Beiden Parteien ist bewusst, dass bei diesen hohen Beträgen mit einem Gerichtsverfahren durch 2 Instanzen zu rechnen ist, bei dem mindestens 4 Gutachten erstellt werden, weil die Mängel unterschiedliche Gewerke betreffen. Außerdem erwarten die „Bau & Gut GmbH“ und Herr Kamp lange und kostspielige Anwaltsschriftwechsel und die Notwendigkeit eines hohen eigenen Zeiteinsatzes. Daher wäre es beiden Parteien lieber, man fände eine kostengünstigere und schnellere außergerichtliche Lösung des Konflikts. In solchen Fällen bietet sich eine Wirtschaftsmediation an.

vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".

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Familie und Trennung

Beispiel 4.1:

Besuchsrecht nach Scheidung

Die geschiedenen Eheleute Hagen haben drei Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren, die bei Frau Hagen in Bonn leben. Herr Hagen hat das Recht, jedes zweite Wochenende mit den Kindern zu verbringen. Herr Hagen ist selbständig und kann die Abholzeiten meistens nicht einhalten. Auch Verspätungen von mehreren Stunden kommen immer wieder vor. Andererseits ist er nur zur Finanzierung aller Beteiligten in der Lage, wenn er seiner selbständigen Tätigkeit auch in solchen Fällen Vorrang einräumen kann. Frau Hagen leidet aber darunter, jeden zweiten Samstag die drei Kinder immer so lange hinhalten zu müssen. Außerdem geht durch diese Warterei meistens sowohl den Kindern als auch ihr selbst ein halber Wochenendtag verloren. Da sie inzwischen wieder arbeitet und darüber hinaus die Belastung mit der Erziehung der drei Kinder hat, braucht sie aber die Erholung am Wochenende dringend. Außerdem besteht ein offener Konflikt, wer mit den Kindern in der ersten Hälfte der Sommerferien in Urlaub fahren darf. Beiden Eltern bieten sich gerade für diesen Zeitraum interessante und gut finanzierbare Urlaubs-Gelegenheiten.

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Beispiel 4.2:

Ausbildung der Kinder

Die Eheleute Ostler haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder, und zwar den 15 jährigen Andreas und die 13 jährige Eva. Die Eheleute sind seit 4 Jahren geschieden. Der Vater von Frau Ostler möchte seinem Patenkind Andreas ein halbes Jahr als Schüler im Ausland finanzieren. Herr Ostler ist dagegen, weil die Einmischungen seines sehr reichen Ex-Schwiegervaters ein Grund des Scheiterns dieser Ehe gewesen sind. Außerdem scheint es ihm, als sollten ihm die Kinder mit solchen Geldzuwendungen entfremdet werden. Schließlich ist es ihm als Vater nicht möglich, später Eva einen entsprechenden Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Es liegt ihm aber viel daran, beiden Kindern die gleichen Chancen zu geben. Frau Ostler beobachtet seit längerem das große Sprachtalent von Andreas und ist deshalb sehr für einen solchen Auslandsaufenthalt.

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Erben

Beispiel 5:

Interessengegensätze unter Erben

Die Eheleute Töpfer aus Bergisch Gladbach haben 4 Kinder. Frau Töpfer ist bereits vor vielen Jahren bei einem Verkehrsunfall verstorben. Letzten Monat ist nun auch Herr Töpfer gestorben. Er hatte eine Muskelerkrankung und war deshalb die letzten 3 Jahre Pflegefall. Die Pflege hatte im Wesentlichen die Tochter Anne Marie übernommen, die dafür auch wieder ins elterliche Haus gezogen war. Anne Marie möchte das elterliche Haus als Gegenleistung für deren pflegerische Leistung behalten, da sie dort auch ihren neuen Lebensmittelpunkt gefunden hat. Das Unternehmen von Herrn Töpfer hat bisher dessen Sohn Matthias als Geschäftsführer weitergeführt. Er sieht für das Familien-Unternehmen nur Chancen, wenn er die Geschäftsführung behält. Einerseits fühlt er sich dazu seinem Vater gegenüber verpflichtet. Andererseits will er keinesfalls die Geschäftsführung behalten, wenn er nicht auch mindestens eine Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen erhält. Die Tochter Sabine hatte eine sehr innige Beziehung zu deren Mutter gehabt. Sabine möchte gerne den Wunsch ihrer Mutter umsetzen und in dem Haus eine Caritas-Stelle einrichten. Sie behauptet, dass ihre Mutter ihr darüber hinaus den Familienschmuck versprochen habe. Sie ist sehr erbost, weil Anne Marie angedeutet hat, Sabine habe zu Lebzeiten der Mutter heimlich eine größere Geldsumme für sich beiseite geschafft. Georg, als viertes Kind dieser Ehe, ist Künstler und eigentlich immer in Geldnot. Er drängt darauf, das Unternehmen und auch das elterliche Haus und den Familienschmuck so schnell wie möglich zu verkaufen und den Erlös auf die Kinder nach deren Bedürftigkeit aufzuteilen. Es sei immer das Interesse ihrer beiden Eltern gewesen, denjenigen zu unterstützen, der die Hilfe am meisten braucht. Die Eheleute Töpfer haben kein Testament hinterlassen.

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Nachbarschaft

Beispiel 6:

Die „lieben“ Mitbewohner im Haus

Das Haus "Steinstr. 17" in Frechen hat insgesamt 8 Wohnungen, die jeweils unterschiedlichen Eigentümern gehören. Die Eigentümer wohnen alle dort in ihren Wohnungen. Die Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) richten sich im Wesentlichen nach der Teilungserklärung, die alle Eigentümer vor Baubeginn beim Notar unterschrieben haben. In der Wohnung 1 ist die Tür zum Schlafzimmer mit einem Rundbogen versehen worden. Es handelt sich aber um eine tragende Wand, so dass dies zustimmungspflichtig ist. Obwohl diese kleine Veränderung nachweislich keine statischen Auswirkungen hat, verweigern die anderen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung und verlangen den Rückbau. In der Wohnung 2 leben drei Kinder im Grundschulalter, die oft streiten. Das Rentnerehepaar aus der Wohnung 3 fühlt sich dadurch vor allem in deren Mittagsruhe gestört. Sie beschweren sich regelmäßig. Die Eltern der Kinder und einige andere Wohnungseigentümer halten das Verhalten der Rentner für unsozial und kinderfeindlich. In der Wohnung 5 lebt ein Berufsmusiker, der täglich sechs bis sieben Stunden Klavier übt und damit die Eigentümer der benachbarten Wohnungen 4 und 6 zur Raserei bringt. Der 15-jährige Sohn aus der Wohnung 7 hat ein neues und sehr lautes Motorrad und fährt damit zu allen erdenklichen Zeiten immer in der Nähe des Hauses herum. Der Eigentümer der Wohnung 8 verlangt, dass alle Eigentümer die Schränkchen, Regale, Fahrräder etc. von deren Tiefgaragen-Stellplätzen entfernen, und zwar erstens wegen der damit verbundenen Brandgefahr und zweitens, weil dies den Eindruck eines Flohmarktes erwecke. Auf der letzten WEG-Versammlung sind die Auseinandersetzungen so eskaliert, dass kein einziger Beschluss gefasst werden konnte.

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Soziale Einrichtungen

Beispiel 7:

Mittagsverpflegung in der „KiTa“

In Frechen bietet der Kindergarten „KiTa Kids im Veedel“ für die Kinder gegen gesonderte Bezahlung auch Mittags-Verpflegung an. Das Kind Paula kam eines Nachmittags mit starken Magenkrämpfen nach Hause, die von dem Kinderarzt auf eine mutmaßliche Lebensmittelvergiftung zurückgeführt wurden. Paulas Eltern haben daraufhin zumindest Rückzahlung des Verpflegungs-Entgelts verlangt. Die KiTa befürchtet, eine Rückzahlung könne als Schuldanerkenntnis angesehen werden. Dies könne sowohl zu strafrechtlichen Folgen führen als auch zum Entzug der Betreiber-Genehmigung. Daraufhin haben Paulas Eltern die Rückzahlung der 4,10 € aus grundsätzlichen Gründen eingeklagt. Das Gericht hat einen Gutachter eingeschaltet, der im ersten Gütetermin andeutete, dass die Krämpfe wohl nachweislich auf die Mittags-Verpflegung zurückzuführen seien. Daraufhin beauftragte die KiTa ein Gegengutachten. Dies kam zum Ergebnis, dass ein Kausalzusammenhang mit der Mittags-Verpflegung unwahrscheinlich sei, weil nur Paula Magenkrämpfe bekommen habe. Gespräche mit Paula hätten nach Überzeugung dieses Gutachters ergeben, dass diese Krämpfe psychosomatisch bedingt seien, weil sich Paula von ihren Eltern nicht geliebt fühle. Das Gericht sah sich genötigt, nun auch einen Kinderpsychologen als Gutachter und das Jugendamt einzuschalten. Beide Parteien sind fest entschlossen im Falle eines Unterliegens in die Berufung zu gehen. Bereits bisher haben die Gutachten Kosten im Umfang von 2.400,- € verursacht. Die KiTa droht wegen der Rufschädigung mangels Neuanmeldungen schließen zu müssen. Paulas Freunde dürfen Paula nicht mehr besuchen, weil deren Eltern eine schlechte Beeinflussung durch Paulas Eltern fürchten.

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